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Corona-News: Umkleide-Kabinen sind "Indoor" - betrifft alle über 16

Stand 27.08.21:
Moin zusammen,
ich habe gestern nochmal eine Info vom Sportamt bzgl. Coronaverordnung bekommen: Auch Umkleidekabinen gelten demnach als „Indoor“: „Dach drüber, 4 Wände = Indoor“. D.h., auch wenn ihr Outdoorsport macht - sobald irgendwer sich in Umkleiden oder sonst wo drinnen am Sportplatz umzieht oder duscht ist es "Indoor", und damit ist 3G Pflicht. Im Kinder- und Jugendbereich gelten ja sowieso alle über die Schultests als getestet, deshalb ist das da unkritisch.

Ab 16 Jahren müssen dann aber Schülerausweise kontrolliert werden. Bedeutet: Bei allen über 16 Jahren entweder draußen Umziehen und zu Hause duschen oder vorher 3G kontrollieren!

Ja, ich weiß, dass es das nicht einfacher macht, aber wir denken uns die Regeln ja auch nicht aus…

Also bitte für Fußball, Leichtathletik, Boule und Speckbrett checken ob/für wen das relevant ist und dann entsprechend drauf achten. Danke!

Quelle: Simon Chrobak, TuS Hiltrup Geschäftsführer


Stand 26.08.21:
es gab eine Änderung der Coronaverordnung über die unklare Handhabe mit dem Testnachweis durch Schülerausweis. Es ist jetzt explizit erwähnt:

„Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.“

§4 der geänderten Coronaverordnung vom 23.8. (Änderungen sind gelb markiert): https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210822_coronaschvo_ab_23.08.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Das sollte vor allem bei Kindergruppen jetzt für klarere Verhältnisse sorgen, ab wann Schülerausweise bzw Schulbescheinigungen vorzuzeigen sind.
Bitte informiert eure Trainer und Übungsleiter entsprechend!

Viele Grüße
Simon

Quelle: Simon Chrobak, Geschäftsführer TuS Hiltrup


Stand 20.08.2021:
Zwei Punkte, die noch wichtig sind hervorzuheben als Ergänzung zu den Infos von gestern:

  1. Es gibt keine offizielle Nachverfolgungspflicht mehr! D.h., ihr müsst keine Listen mehr führen, wer wann beim Training war. Könnt ihr natürlich trotzdem freiwillig weiterhin tun. Bei festen Trainingsgruppen ist es ggf. sinnvoll sich zumindest zu notieren, wer beim Training fehlt. [...].
  2. [Für Indoor-Events:]
    Bei festen Trainingsgruppen, die sich nicht ändern, müssen Impf- oder Genesungsnachweise nicht jedes Mal kontrolliert werden, wenn 1x bekannt ist, wer geimpft ist, bzw. welche Personen sich testen lassen müssen (Tests müssen jedes Mal kontrolliert werden!)
    Nichts desto trotz müssen alle Teilnehmer und Trainer ihren entsprechenden 3G Nachweis permanent dabei haben. Es kann passieren, dass das Ordnungsamt beim Sport auf der Matte steht und die Nachweise sehen will, die sind dann entsprechend vorzuzeigen. Bei Angeboten, in denen es keine festen Gruppen und wechselnde Teilnehmer gibt, müssen entsprechende Nachweise vor jeder Stunde kontrolliert werden.

Quelle: Simon Chrobak, Geschäftsführer TuS Hiltrup


(ab, 27.08.2021)
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