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Neuer Forschungsverbund sieht im Sportverein hervorragende Bedingungen für Alltagsbildung
Stadtmagazin Echo Münster am 23.09.2009: Soziale und personale Kompetenz vermittelt der Vereinssport. Ein neuer Forschungsverbund, an dem die Uni Münster beteiligt ist, will das genauer betrachten.
Der zwölfte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung zeigt: Bildung ist mehr als Schule. Neben staatlichen Bildungsinstitutionen wie Kindertagesstätten und Schulen rücken die Leistungen außerschulischer Bildungsanbieter in den Fokus.Um die Wirkungen der sportlichen Jugendarbeit umfassend untersuchen zu können, wurde auf dem 19. Hochschultag der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft im September 2009 an der WWU ein Forschungsverbund zum Kinder- und Jugendsport ins Leben gerufen.
Soziale Kompetenzen
Eine Studie des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Münster zeigt, dass Jugendliche in Sportvereinen durch informelle Bildungsprozesse zahlreiche personale und soziale Kompetenzen erwerben können. "Nicht zuletzt wegen der hohen Begeisterung, die viele Kinder und Jugendlichen für den Sport aufbringen, bietet der Verein hervorragende Bedingungen für alltägliche Bildungsprozesse", so der Leiter der Studie, Prof. Dr. Nils Neuber.
Zentrale Bedeutung für Vereinssport
Auch der Direktor des Deutschen Jugendinstituts in München, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, weist auf die enorme Bedeutung nicht-schulischer Lernwelten hin: "Für die Lebensbewältigung in modernen Gesellschaften sind diese Formen der Alltagsbildung oft wichtiger als formale Bildungsprozesse in der Schule." Dem Vereinssport als dem mit Abstand größten Anbieter außerschulischer Jugendarbeit kommt dabei zentrale Bedeutung zu.
Bildungspartner
Die Federführung des Forschungsverbundes übernimmt die Deutsche Sportjugend. Ingo Weiss, Vorsitzender dieses größten deutschen Jugendverbands, bekräftigt die Notwendigkeit differenzierter Befunde: "Auf der Grundlage gesicherter Daten kann der organisierte Sport als wichtiger Bildungspartner in kommunalen Bildungslandschaften auftreten."

(kr / ab, 06.11.2009)

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