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Durchführungsbestimmungen gem. § 42 FSpO WFLV Saison 2008/2009, Fußballsenioren |
Termine 16er Staffel: 17.08.08 - 14.12.08 (1. - 17. Spieltag), 01.03.09 - 07.06.09 (18. - 30. Spieltag) Nachholspieltermine Die Staffelleiter sind befugt, weitere oder andere Nachholspieltermine anzusetzen. Amtliche Anstoßzeiten März - Oktober 15.00 Uhr Spielberichte Zu allen Spielen sind Spielberichte in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Das Original erhält der Staffelleiter, die Durchschrift geht im Bereich Münster an Bei Freundschaftsspielen in der Sommer - und Winterpause geht das Original grundsätzlich an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Helmut Götz, Heimstättenweg 12, 48151 Münster. Einsatz von neuen Spielern Die Spielerpässe der Spieler, die dem Staffelleiter nicht auf der zu Saisonbeginn abgegebenen Spielermeldeliste der Mannschaft aufgeführt sind, müssen dem Staffelleiter innerhalb fünf Tage nach dem ersten Einsatz des Spielers im Original oder als Kopie unaufgefordert zugeschickt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt ein Verwaltungs-/Rechtsverfahren als eröffnet. Einladen der Schiedsrichter und Gegner Schiedsrichter und Gegner müssen bis zu 10 Tage vor dem Spiel von der Heimmannschaft eingeladen werden. Es bleibt dem Verein überlassen, ob er schriftlich, per Mail oder telefonisch einlädt. Trotzdem müssen die Vereine dem jeweiligen Staffelleiter die Anstoßzeit 14 Tage vor dem Spiel per Mail mitteilen. Die Schiedsrichteransetzungen ergeben sich aus dem DFBNET. In der Kreisliga C werden keine Schiedsrichter neu angesetzt, wenn diese das Spiel kurzfristig abgeben. Dann haben beide Mannschaften sich auf einen Schiedsrichter zu einigen. Können sich die Schiedsrichterassistenten Zu den Meisterschaft- Entscheidungs- Pokal- und Wiederholungsspielen haben die Vereine SR Assistenten zu stellen, deren Mindestalter 18 Jahre betragen muss, die namentlich, mit Anschrift und Verein in den Spielbericht einzutragen sind. Gesperrte Spieler dürfen während der Sperrfrist nicht als SR Assistenten eingesetzt werden. Platzsperren Bei Sperrungen von nicht vereinseigenen Plätzen (städtische - auch überlassenen, gemeindeeigene bzw. Plätze anderer Eigentümer, wie Kirche usw.) ist eine entsprechende Bescheinigung des Eigentümers dem Schiedsrichter vor dem Spiel zu überreichen. Ist der Schiedsrichter nicht angereist, hat der Platzverein die Bescheinigung zusammen mit dem Spielbericht dem Staffelleiter zuzusenden. Entscheidungsrunden/Entscheidungsspiele Entscheidungsspiele oder Entscheidungsrunden werden gem. § 47 SpO WFLV durchgeführt; Schlussbestimmung Im Übrigen gilt das Satzungsrecht des DFB / WFLV / FLVW einschließlich der insoweit (kr, 31.08.2008) |
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