Senioren
TuS 1
TuS 2
TuS 3
TuS 4
TuS 5
TuS U23
TuS AH
TuS Damen
 
Mädchen
U14-1-Mä
U14-2-Mä
U11-1-Mä
U11-2-Mä
 
A-Junioren
A1
A2
B-Junioren
B1
B2
C-Junioren
C1
C2
C3
D-Junioren
D1
D2
D3
D4
D5
E-Junioren
U11-1
U11-2
U10-1
U11-3
U10-2
F-Junioren
U9-1
U9-2
U8-1
U8-2
U8-3
Minis
U7
U6
U5
Sponsoren
Anton Warzecha      PK Projekt-Kompakt - PK Projekt-Kompakt GmbH, Ingenieur-Dienstleistungen
 
Container Jochum Mietcontainer
 
Heimspiel online
 
Gorilla Bar Drinks Music Events
 
Autohaus  Ahlers Fiat und Alfa Romeo - Mehrmarken Service für FIAT und ALFA ROMEO
 
La Romantica
 
A&S Kopiersysteme GmbH
 
Sparkasse Münsterland Ost - Sparkasse Hiltrup
 
  aktuell  Impressum admin
News Druckansicht
Versicherungsrechtliches
Der Sportversicherungsvertrag für Sportvereine in Nordrhein-Westfalen

Verein
Als Veranstalter von satzungsgemäßen Maßnahmen genießt der Verein die umfangreiche Absicherung des Sport-Versicherungsvertrages. Insbesondere die Haftpflichtversicherung schützt den Verein vor möglichen Schadensersatzan-sprüchen so genannter Dritter. Berechtigte Ansprüche werden befriedigt, unberechtigte Forderungen zurückgewiesen.
Übungsleiter/Trainer
Unzweifelhaft nimmt der Trainer / Übungsleiter eine zentrale Rolle im Vereinsleben ein. Auf Grund seines Aufgabengebietes unterliegt er vielfachen Risiken, die einer umfangreichen Absicherung bedürfen. Er gehört daher dem versicherten Personenkreis der Sportversicherung an. Dabei spielt es keine Rolle, ob er Vereinsmitglied ist, Angestellter oder Honorartrainer des Vereins.
Obgleich eine qualifizierte Ausbildung sinnvoll ist, wird auch Versicherungsschutz gewährt, wenn keine Lizenz erworben wurde.
Mitglieder
Ebenso wie die Übungsleiter / Trainer genießen die Mitglieder des Vereins den Versicherungsschutz der Sportversicherung. Die Absicherung wird gewährt, wenn sie an Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Das Wegerisiko ist eingeschlossen.
Nichtmitglieder
Grundsätzlich sieht der Sportversicherungs-Vertrag nur Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder vor. Von dieser Regel wird nur in Ausnahmefällen abgewichen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Verein Helfer zur Ausrichtung von Veranstaltungen oder Übungsleiter / Trainer einsetzt.
Teilnehmer an sportlichen Maßnahmen, die keine Vereinsmitgliedschaft besitzen, können vom Verein über die Nichtmitglieder-Versicherung versichert werden. Die Absicherung entspricht der des Sport-Versicherungsvertrages. Der Versicherungs-schutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte. Der Rückweg nach Hause ist mitversichert.
Schadensmeldungen
Schadensfälle sind unverzüglich dem Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e. V. zu melden. (aus SSB Aktuell, Ausgabe I/2007)
In der Fußballabteilung unseres TuS für derartige Dinge zuständig ist: Udo Schomakers, Hohe Geest 61, 48165 MS; T. Hi.: 7432


(kr, 11.05.2007)
[Zurück]

TuS Hiltrup 1930 e.v. online © 2020
- Impressum - Datenschutz