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Neuer Beschluß auf  DFB-Bundestag
Der DFB hat beschlossen, eine einteilige 3. Liga mit 20 Mannschaften einzurichten. Darunter wird eine dreigeteilte Regionalliga (4. Spielklasse) mit jeweils 18 Mann-schaften gebildet. Die 3. Liga wird vom DFB getragen und verwaltet. Die dreigeteilte Regionalliga ist ebenfalls eine Spielklasse des DFB. Der DFB kann unter seiner Federführung die spieltechnische Verwaltung der drei Regionalliga-Staffeln jeweils einem Mitgliedsverband des DFB übertragen.
Hier nun die Qualifikationskriterien für die 3. Liga der Spielzeit 2008/2009.
· Qualifikationszeitraum ist die Spielzeit 2007/2008
· Die zehn bestplazierten Mannschaften der Abschlußtabelle jeder der beiden Staffeln in der Regionalliga der Spielzeit 2007/2008 sind sportlich für die 3. Liga qualifiziert. Davon steigen gemäß § 55 der DFB-Spielordnung vier Mannschaften von Amateurvereinen in die 2. Bundesliga auf und werden durch die vier Absteiger aus der 2. Bundesliga (§ 54 Nr. 1, Absatz 1 der DFB-Spielordnung) ersetzt.
· Die betreffenden Vereine müssen neben der sportlichen Qualifikation zwingend die vom DFB-Präsidium festgelegten wirtschaftlichen und technisch-organisatorischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
· Die derzeit geltenden Regelungen bzgl. Der Nichtzulassung von sportlich qualifizierten Mannschaften werden analog, d.h. eine Mannschaft, die sportlich nicht qualifiziert ist, kann gemäß § 55 a Nr. 2 der DFB-Spielordnung von dem Zulassungsentzug bzw. der Nichterteilung der Zulassung einer sportlich qualifizierten Mannschaft der gleichen Regionalliga-Staffel profitieren.
· Die nach Abschluß des Zulassungsverfahrens nicht für die 3. Liga qualifizierten Mannschaften der derzeitigen zweigeteilten Regionalliga steigen in die neue dreigeteilte Regionalliga ab.
· Sollten sich nach Abschluß des Zulassungsverfahrens in einer der beiden Staffeln der Regionalliga weniger als zehn Mannschaften für die neue 3. Liga qualifizieren, qualifizieren sich die nächstplazierten Mannschaften der jeweils anderen Regionalliga-Staffel, sofern diese im Übrigen zugelassen werden. Werden auch danach keine 20 Mannschaften erreicht, kann der DFB-Vorstand auf Vorschlag des DFB-Spielausschusses eine Qualifizierungsregelung für die Meister der Oberligen festlegen, um auf 20 Mannschaften zu kommen. Im Übrigen besteht für die Meister der Oberligen der Spielzeit 2007/2008 nicht die Möglichkeit, sich für die 3. Liga der Spielzeit 2008/2009 zu qualifizieren.
· Unter den 20 gemäß den vorstehenden Regelungen für die 3. Liga der Spielzeit 2008/2009 qualifizierten Mannschaften dürfen sich maximal vier 2. Mannschaften von Lizenzvereinen befinden, und zwar vorrangig die beiden bestplazierten 2. Mannschaften einer jeden Regionalliga-Staffel. Ist in einer der beiden Staffeln der Regionalliga nur eine oder keine 2. Mannschaft qualifiziert, kann der Ausgleich aus der anderen Staffel erfolgen, sofern dort eine dritte bzw. vierte 2. Mannschaft qualifiziert ist.

(kr, 13.10.2006)
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