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Auf- und Abstiegsregelungen 2006 / 2007 für Seniorenmannschaften auf Kreisebene:
Zusatz für sämtliche überkreislichen Ligen (für unsere 1. MA): Unter Ausnutzung von § 33 (3) und § 47 (5) SpO / WFLV wird verbindlich festgelegt, daß bei Punktegleichheit die Tordifferenz entscheidend ist. Bei Verzicht oder Insolvenz oder Nichtzulassung eines Teilnehmers an Entscheidungsspielen nimmt die nächstbestplazierte, aufstiegsbereite und zugelassene Mannschaft deren Platz ein. Kreisliga A, Aufstieg zur Bezirksliga: Je drei Aufsteiger stellen die Kreise Bochum, Dortmund, Recklinghausen und Siegen – Wittgenstein. Je zwei Aufsteiger stellen die Kreise Ahaus - Coesfeld, Bielefeld, Gelsenkirchen, Hagen, Münster, Olpe, Unna - Hamm. Je einen Aufsteiger stellen die übrigen Kreise. Kreis 24: Münster / Warendorf Auf- und Abstiegsregelung 2006 / 07 Kreisliga A I II III IV V VI VII Mannschaftsstand 32 32 32 32 32 32 32 Absteiger aus BL + 0 1 2 3 4 5 6 Aufsteiger zur BL - 2 2 2 2 2 2 2 _____________________ 30 31 32 33 34 35 36 Absteiger zur KL B - 4 4 4 4 5 6 7 Aufsteiger aus KL B + 6 5 4 3 3 3 3 _____________________ 32 32 32 32 32 32 32 Der Meister jeder Gruppe steigt zur Bezirksliga auf. An die Stelle des Meisters kann bei Verzicht nur der Zweitplazierte treten. Zu I – IV: Die zwei Tabellenletzten jeder Gruppe steigen in die Kreisliga B ab. Zu V – VII: Die zwei Tabellenletzten jeder Gruppe steigen in die Kreisliga B ab. Die Zahl der weiteren Absteiger richtet sich nach der Zahl den aus der Bezirksliga absteigenden Mannschaften. Kreisliga B I II III IV V VI VII Mannschaftsstand 48 48 48 48 48 48 48 Absteiger aus KL A + 4 4 4 4 5 6 7 Aufsteiger zur KL A - 6 5 4 3 3 3 3 ______________________________ 46 47 48 49 50 51 52 Absteiger zur KL C - 6 6 6 6 6 7 8 Aufsteiger aus KL C + 8 7 6 5 4 4 4 ______________________________ 48 48 48 48 48 48 48 Zu I: Der Meister und Tabellenzweite steigen in die Kreisliga A auf. Zu II – IV: Der Meister jeder Gruppe steigt in die Kreisliga A auf. Die jeweiligen Tabellenzweiten ermitteln den/die weiteren Aufsteiger. Zu V – VII: Der Meister jeder Gruppe steigt in die Kreisliga A auf. An die Stelle des Meisters kann bei Verzicht nur der Zweitplazierte treten. Zu I – V: Die zwei Tabellenletzten jeder Gruppe steigen in die Kreisliga C ab. Zu VI – VII: Die zwei Tabellenletzten jeder Gruppe steigen in die Kreisliga C ab. Die Zahl der weiteren Absteiger richtet sich nach der Zahl der aus der Kreisliga A Absteigenden Mannschaften. Kreisliga C Zu I: Der Meister und Tabellenzweite jeder Gruppe steigt in die Kreisliga B auf. Zu II – IV: Der Meister jeder Gruppe steigt in die Kreisliga B auf. Die jeweiligen Tabellenzweiten ermitteln den/die weiteren Aufsteiger. Zu V – VII Der Meister steigt in die Kreisliga B auf. An Stelle des Meisters kann bei Verzicht nur der Zweitplazierte treten. Zusatz für Kreisliga A – C. Sollte es durch die Regelugen des Drei-Stufen-Planes Zu einem Zwangsabstieg kommen, gelten die betroffenen Mannschaften als zusätzliche Absteiger. In diesem Fall erhöht sich die Zahl der Aufsteiger entsprechend.
(kr, 24.08.2006)

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