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Vereinswechselrecht: Wichtige Änderungen
Für die A- Junioren und die B- Juniorinnen tritt eine wichtige Änderung beim Vereinswechselrecht in Kraft. Entsprechend wechseln alle A- Junioren und die B- Juniorrinnen des älteren Jahrgangs sowie die A- Junioren des jüngeren Jahrgangs nach den Bestimmungen der Seniorenspielordnung. Voraussetzung ist die Vorlage der Unterlagen bei der Paßstelle nach dem 1. Mai. Somit ist der Vereinswechsel in den Wechselperioden 1 und 2 möglich. Die Abmeldefrist für die Wechselperiode 1 ist bis zum 30. Juni, in der Wechselperiode 2 bis zum 31. Januar. Die Antragsunterlagen müssen spätestens bis zum 31. August bzw. bis zum 31. Januar bei der Paßstelle vorliegen.
(24.05.2005)
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