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Aus der Schiedsrichterei
(Bericht aus dem Westfalensport)
Der besondere Fall: Tor durch Handspiel
Ein Angreifer erzielt mit einem unsportlichen Handspiel ein Tor. Da der Schiedsrichter das Vergehen nicht erkennt, entscheidet er zunächst auf Tor. Der Assistent zeigt das Vergehen jedoch kurz danach mit der Fahne und einem zusätzlichen Handzeichen an und bleibt auf seiner Position stehen. Deshalb ändert der Schiedsrichter seine Entscheidung auf direkten Freistoß und zeigt dem bereits verwarnten Spieler die Gelbe Karte. Danach notiert er die Verwarnung und stellt fest, daß dieser Spieler bereits verwarnt ist. Bevor der Schiedsrichter die erforderliche Rote Karte zeigen kann, beleidigt ihn dieser Spieler grob.
Wenn der Schiedsrichter – wie in diesem Fall – nicht eindeutig sicher ist, wer bereits verwarnt wurde, sollte er vor dem Zeigen der Gelben Karte die auszusprechende Verwarnung notieren. Dadurch hätte er die bereits erfolgte Verwarnung bemerkt und in einem Vorgang „Gelb/Rot“ gezeigt.
Bei der Frage, wie der Schiedsrichter auf die grobe Unsportlichkeit noch reagieren kann, muß geklärt werden, ob der Feldverweis augrund der beiden gezeigten Gelben Karten ohne Zeigen der Roten Karte bereits regeltechnisch ausgesprochen ist.
In der Regel 12, Feldverweiswürdige Vergehen, ist unter Punkt 7 dieser Sachverhalt „eine zweite Verwarnung im selben Spiel erhält“ aufgeführt. Damit ist eindeutig, daß auch ohne Zeigen der Roten Karte der Spieler regeltechnisch als des Feldes verwiesen gilt. Um den Spieler wegen der Beleidigung mit der Roten Karte noch ausschließen zu können, wäre die Rücknahme der zweiten Gelben Karte erforderlich. Dies ist jedoch nicht mehr möglich, da nach der Regel 5 nur nach einem Fehler des Schiedsrichters oder auf Hinweis eines Schiedsrichter-Assistenten eine Änderung der Entscheidung möglich ist.
Diese Gründe sind nicht gegeben.
Deshalb wird der Spieler mit „Gelb/Rot“ des Feldes verwiesen. Die Beleidigung muß zusätzlich im Spielbericht aufgeführt werden.

(09.04.2005)
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