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Aus der Schiedsrichterei: Der Westfalen - Sport informiert
Hinweise für die Saison 2004/2005 (Fortsetzung)

10. Ellebogeneinsatz
Ein Schwerpunkt in dieser Saison: Bei Zweikämpfen in der Luft werden laufend die Ellenbogen eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Foulspiele und nicht um korrekten Körpereinsatz. Hier sind die SRA gefragt, die den Mut haben müssen brutale Ellenbogeneinsätze auch zu schildern.
11. Treten von Freistößen
Den Schiedsrichtern wird in Erinnerung gerufen, daß in folgenden Fällen eine Verwarnung ausgesprochen werden muß:
10. Ein Spieler verhindert die Wiederaufnahme des Spiels
11. Ein Spieler hält den Abstand bei Wiederaufnahme des Spiels nicht ein.
12. Anzeigen von Abseits
Eine Abseitsposition stellt an sich keine Regelwidrigkeit dar und darf durch den Schiedsrichter-Assistenten nur angezeigt werden, wenn ein Spieler in das Spiel eingreift.
Oftmals kann nicht sofort beim Abspiel des Balles entschieden werden, ob ein Mitspieler auch strafbar Abseits steht. Daher hat sich herausgestellt, daß ein wenig abwarten (verzögertes Fahnenzeichen) die Sicherheit bei der Entscheidung erhöht.
Spieler, die sich in einer Abseitsposition befinden, den Ball aber nicht spielen, sind dann trotzdem Abseits zu erklären, wenn sie auf das Spiel störend einwirken. Spieler, die z. B. in der Flugbahn eines Balles stehen und den Torhüter dabei in der Sicht behindern, sind Abseits zu erklären.
Steht ein Spieler in der Flugbahn des Balles oder in der Nähe des Spielers, der den Ball erhält, so ist Abseits anzuzeigen und nicht auf passives Abseits zu entscheiden.
13. Simulieren
Hintergeht ein Spieler den Schiedsrichter, indem er eine Verletzung oder ein an ihm begangenes Foulspiel vortäuscht, gilt dies als Simulieren, und der Spieler muß für unsportliches Betragen verwarnt werden. Liegt kein Foul, aber ein Körperkontakt vor und ein Spieler kommt  (vielleicht auch spektakulär) zu Fall, so läßt der Schiedsrichter das Spiel in der Regel weiter laufen, da hier nicht von Simulation im sinne der Regelbestimmungen gesprochen werden kann.
14. Verhinderung der Wiederaufnahme des Spiels
Spieler, welche die Wiederaufnahme des Spiels durch eine der folgenden Aktionen verhindern, werden vom Schiedsrichter verwarnt:
" Ausführen eines Freistoßes vom falschen Ort aus, damit der Schiedsrichter den Freistoß noch einmal ausführen lassen muß
" Angebliches Ausführen eines Einwurfs und plötzliches Überlassen des Einwurfs für einen Mannschaftskollegen
" Wegschlagen oder -tragen des Balles, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat
" Absichtliche Spielverzögerung bei der Ausführung eines Einwurfs oder Freistoßes
" Absichtliche Spielverzögerung bei einer Auswechselung
(Fortsetzung folgt)


(02.11.2004)
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