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Aus der Schiedsrichterei des Westfalensports:
Tackling von hinten erfordert Platzverweis
Schon vor Beginn der Weltmeisterschaft 1994 in den USA hat die FIFA das Tackliung von hinten als erlaubte Spielweise weitgehend eingeschränkt: So hatte der International Board entschieden: Ein Tackling von hinten, das die Gesundheit gefährdet, ist als grobes Foul zu ahnden. Im DFB-Regelheft (entsprechend FIFA) heißt es: Ein Spieler muß des Feldes verwiesen werden, wenn er ein grobes Foul begeht. Nimmt man die Entscheidung des International Board wörtlich, so muß es gar nicht zu einer Berührung des Gegners beim Tackling von hinten kommen, sondern allein die Gefährdung der Gesundheit würde einen Platzverweis ausreichen. Vermutlich gibt es keine zwei Fouls, die identisch ablaufen. Viele Situationen sind unterschiedlich: die Stellung der Spieler zueinander, die Position des Balles, die Heftigkeit des Tacklings, die Tatsache, ob der Fuß des Gegners getroffen wird, der Spielcharakter und vieles mehr. Die Skala der Spielweise reicht von rücksichtslos und äußerst brutal bis zu dem Versuch, nur den Ball spielen zu wollen. Solche Überlegungen hat der Schiedsrichter bei der Wahl der persönlichen Strafen abzuwägen. Nach dem Pfiff muß er die wenigen Sekunden nutzen, um eine den Regeln entsprechende und dem Spielverlauf angemessene Maßnahme ergreifen.
(02.10.2004)

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