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Aus der Schiedsrichterei. Der besondere Fall:
In einem Kreisliga-Spiel geschah folgendes: In der 14. Minute Spielminute kommt der Angreifer in der Nähe der Seitenlinie zu Fall, ohne daß sein Gegenspieler ihn gefoult hatte. Er verletzt sich durch Glasscherben, die am Rande des Spielfeldes liegen. Nun steht auf Seite 8 im Regelheft, Anweisungen des DFB: Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, das alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, daß den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus. Alle Schiedsrichter werden darauf hingewiesen, das Spielfeld vor dem Spiel nicht nur auf eine ordnungsgemäße Abkreidung zu achten, sondern auch darauf, daß Spieler durch Gegenstände auf dem Spielfeld nicht in gesundheitliche Gefahr kommen können.
(15.09.2004)

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