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Aus der Schiedsrichterei: Der Westfalen – Sport informiert

Hinweise für die Saison 2003/2004 (Fortsetzung)

15. Verhinderung der Wiederaufnahme des Spiels

Spieler, welche die Wiederaufnahme des Spiels durch eine der folgenden Aktionen verhindern, werden vom Schiedsrichter verwarnt:

Ø   Ausführen eines Freistoßes vom falschen Ort aus, damit der Schiedsrichter den Freistoß noch einmal ausführen lassen muß

Ø   Angebliches Ausführen eines Einwurfs und plötzliches Überlassen des Einwurfs für einen Mannschaftskollegen

Ø   Wegschlagen oder – tragen des Balles, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat

Ø   Absichtliche Spielverzögerung bei der Ausführung eines Einwurfs oder Freistoßes

Ø   Absichtliche Spielverzögerung bei einer Auswechselung

16. Mauerabstand

Einer Persönlichkeit gelingt die Herstellung des Abstandes ohne großes Theater. Auch auf die gegnerischen Spieler in der Mauer achten !

17. Torjubel

Es ist den Spielern gestattet, einen Torerfolg zu feiern; der Torjubel sollte jedoch nicht übertrieben sein. Vertretbarer Torjubel wird von der FIFA ausdrücklich bei Jubelzeremonien jedoch zu viel Zeit, sind die Schiedsrichter aufgefordert, einzuschreiten.

Verwarnungen werden in folgenden Fällen ausgesprochen:

Ø   Ein Spieler zieht ein Trikot aus

Ø   Ein Spieler macht in den Augen des Schiedsrichters provokative, spöttische oder hetzerische Gesten

Ø   Ein Spieler klettert an einem Zaun am Spielfeldrand hoch, um ein Tor zu bejubeln. Die Spieler sind jedoch angehalten, so rasch wie möglich wieder auf das Spielfeld zurückzukehren.

Die Schiedsrichter sind aufgefordert, präventiv einzuschreiten und bei der Beurteilung des Torjubels den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

18. Schmuck

Den Schiedsrichtern wird in Erinnerung gerufen, daß sie die spieler gemäß Regel 4 keinen Schmuck tragen dürfen. Gefährdende Gegenstände können ggf. auch mit Tapeband gesichert werden.

(Fortsetzung folgt)


(24.11.2003)
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