Aus der Schiedsrichterei: Der Westfalen – Sport informiert
Hinweise für die Saison 2003/2004 (Fortsetzung)
15. Verhinderung der Wiederaufnahme des Spiels
Spieler, welche die Wiederaufnahme des Spiels durch eine der folgenden Aktionen verhindern, werden vom Schiedsrichter verwarnt:
ØAusführen eines Freistoßes vom falschen Ort aus, damit der Schiedsrichter den Freistoß noch einmal ausführen lassen muß
ØAngebliches Ausführen eines Einwurfs und plötzliches Überlassen des Einwurfs für einen Mannschaftskollegen
ØWegschlagen oder – tragen des Balles, nachdem der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen hat
ØAbsichtliche Spielverzögerung bei der Ausführung eines Einwurfs oder Freistoßes
ØAbsichtliche Spielverzögerung bei einer Auswechselung
16. Mauerabstand
Einer Persönlichkeit gelingt die Herstellung des Abstandes ohne großes Theater. Auch auf die gegnerischen Spieler in der Mauer achten !
17. Torjubel
Es ist den Spielern gestattet, einen Torerfolg zu feiern; der Torjubel sollte jedoch nicht übertrieben sein. Vertretbarer Torjubel wird von der FIFA ausdrücklich bei Jubelzeremonien jedoch zu viel Zeit, sind die Schiedsrichter aufgefordert, einzuschreiten.
Verwarnungen werden in folgenden Fällen ausgesprochen:
ØEin Spieler zieht ein Trikot aus
ØEin Spieler macht in den Augen des Schiedsrichters provokative, spöttische oder hetzerische Gesten
ØEin Spieler klettert an einem Zaun am Spielfeldrand hoch, um ein Tor zu bejubeln. Die Spieler sind jedoch angehalten, so rasch wie möglich wieder auf das Spielfeld zurückzukehren.
Die Schiedsrichter sind aufgefordert, präventiv einzuschreiten und bei der Beurteilung des Torjubels den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
18. Schmuck
Den Schiedsrichtern wird in Erinnerung gerufen, daß sie die spieler gemäß Regel 4 keinen Schmuck tragen dürfen. Gefährdende Gegenstände können ggf. auch mit Tapeband gesichert werden.