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Aus der Schiedsrichterei: Der Westfalen – Sport informiert Hinweise für die Saison 2003/2004 (Fortsetzung)
5. Absichtliches Handspiel Die Schiedsrichter werden daran erinnert, daß ein absichtliches Handspiel mit einem direkten Freistoß, im Strafraum mit einem Strafstoß geahndet wird. Normalerweise müssen Spieler deswegen nicht verwarnt oder des Feldes verwiesen werden. 6. Vereitelung eines Tores / einer offensichtlichen Torchance Verhindert ein Spieler durch ein absichtliches Handspiel ein Tor oder eine offensichtliche Torchance, wird er des Feldes Verwiesen. Diese regelkonforme Strafe ergibt sich nicht aus dem absichtlichen Handspiel, sondern aus unakzeptablem und unsportlichem Betragen, daß den Torerfolg verhindert hat. 7. Verwarnung für unsportliches Verhalten und absichtliches Handspiel Zusätzlich zur Gewährung eines Freistoßes muß der Schiedsrichter einen Spieler in folgenden Fällen für Unsportlichkeit verwarnen: Ø Der Spieler spielt den Ball absichtlich und offensichtlich mit der Hand, damit der Gegner nicht in Ballbesitz kommt. Ø Der Spieler versucht, durch ein absichtliches Handspiel ein Tor zu erzielen. 8. Reklamieren Jeder Spieler der protestiert ist zu verwarnen ! Wer einen Schiedsrichter oder einen Assistenten stößt oder am Hemd packt, erhält „Rot“ ! In diesem Bereich waren wir in der abgelaufenen Saison zu großzügig. 9. Fordern einer persönlichen Strafe Fordert ein Spieler für einen Gegenspieler eine persönliche Strafe, so ist dieser Spieler selbst zu verwarnen. 10. Halten eines Gegners Schiedsrichter werden oft dafür kritisiert, daß sie das Halten des Gegners nicht korrekt erkennen und entsprechend bestrafen. Wird das Zerren am Trikot oder das Halten eines Gegners am Arm nicht angemessen geahndet, kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Die Schiedsrichter sind angehalten, entsprechend Regel 12 früh energisch einzuschreiten. Meist reicht es, das Vergehen mit einem direkten Freistoß oder einem Strafstoß zu ahnden. In bestimmten Fällen jedoch sind zusätzliche Sanktionen angezeigt, z. B.: Ø Hält ein Spieler einen Gegner offenkundig fest und hindert ihn daran, in Ballbesitz oder in eine günstige Position, ihn also am Spielaufbau hindert, zu gelangen, wird dies mit einer Verwarnung für unsportliches Betragen geahndet. Ø Hindert ein Spieler den Gegner daran, ein Tor zu erzielen, indem er ihn festhält, kriegt er sofort „Rot“. Fortsetzung folgt
(11.10.2003)

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