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Aus der Schiedsrichterei: zwei besondere Fälle aus dem Westfalen-Sport
 In einem Bezirksligaspiel im Kreis Münster entschied der Schiedsrichter beim Spielstand von 3:1 nach einem Foulspiel richtigerweise auf direkten Freistoß in Strafraumnähe. Nachdem er den Abstand für die Mauer hergestellt hatte, gab der den Ball frei. Nun konnten sich die Angreifer nicht einigen, wer denn nun schießen sollte. Einige Sekunden vergingen. Der Schiedsrichter fordert die Spieler auf, den Ball ins Spiel zu bringen. Immer noch nicht einig waren sich die Spieler. Jetzt wurde es dem Schiedsrichter zu bunt. Er pfiff und entschied auf Freistoß für die Abwehrspieler. Überraschend war, daß es seitens der Spieler kaum Proteste gab und sie sich sofort in ihre eigene Spielfeldhälfte zurückzogen. Ein tolles Beispiel für Regelkenntnis.  In einem weiteren Spiel der Bezirksklasse hat der Schiedsrichter auf Strafstoß entschieden. Da nach seiner Auffassung mehrere Angreifer zu früh in den Strafraum eingedrungen sind, entscheidet er nach dem Torerfolg auf indirekten Freistoß für die verteidigende Mannschaft, anstatt auf Wiederholung. Das Spiel wird fortgesetzt. Auf Protest der Betroffenen unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, nimmt seine Entscheidung zurück und entscheidet auf Anstoß nach Torerfolg. Schon im Anwärterlehrgang lernen die Teilnehmer, daß keine Korrektur mehr möglich ist, wenn das Spiel fortgesetzt ist. Hier bleibt nur noch die Meldung im Spielbericht. Und was machte Herr Buchterkirche ? Sehr zum Leidwesen der einen Mannschaft setzte er das Spiel neu an. Eine unausweichliche Entscheidung.
(04.02.2003)

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