Bestimmungen für Hallenfußballspiele und -turniere

 

I. Veranstalter

Vereine, die dem DFB oder seinen Mitgliedsverbänden angehören, dürfen Fußballturniere in der Halle unter Einhaltung nachfolgender Bestimmungen veranstalten. Der veranstaltende Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein.

 

II. Genehmigungsverfahren

1. Hallenturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vom Veranstalter einzuholen.

 

2. Als Hallen-Fußball-Turniere werden nur solche Veranstaltungen anerkannt, an denen mindestens 4 Mannschaften beteiligt sind. Ausnahmsweise sind auch Fußballspiele als Einlagespiele (z. B. bei Sport-pressefesten) möglich.

 

3. Die Genehmigung ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Spieltermin unter Vorlage der Turnier-bestimmungen mit einer Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen.

 

III. Organisation

1. Leitung, Organisation und Durchführung eines Turniers obliegen dem veranstaltenden Verein.

 

2. Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und die eventuell auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und die Bestimmungen für die Spielentscheidung durch 7-Meter- bzw. 9-Meter-Schießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.

 

3. Vor Beginn eines Turniers müssen die Beteiligten auf die Beachtung der Bestimmungen für Turniere und die Fußballspiele in der Halle hingewiesen werden.

 

4. Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen während eines Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen ergeben, entscheidet ein vom Veranstalter vor Beginn des Turniers zu bildendes Schiedsgericht, dem mindestens 3 Personen (davon 1 Schiedsrichter) angehören müssen. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele.

 

5. Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt oder ein Sanitätsdienst zugegen sein.

 

IV. Beteiligungsvorschriften

Bei Hallenfußballspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die im Besitz einer ordnungsgemäßen Spielerlaubnis des DFB bzw. eines seiner Mitgliedsverbände sind. Für die Beteiligung ausländischer Mannschaften gelten die Bestimmungen der FIFA bzw. der UEFA.

 

V. Spielregeln und Bestimmungen

1. Fußballspiele in der Halle werden nach den vom DFB anerkannten Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des DFB, des WFLV und nach diesen Richtlinien durchgeführt.

 

VI. Sporthalle und Spielfeld

1. Die Sporthalle muss so beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann.

 

2. Das Spielfeld muss rechteckig sein. Die Länge soll nicht mehr als 50 Meter und nicht weniger als 30 Meter, die Breite nicht mehr als 25 Meter und nicht weniger als 15 Meter betragen. Es kann mit einer Seitenbande gespielt werden, jedoch muss diese mindestens 1 Meter hoch und fest verankert sein.

 

3. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt nach den jeweiligen Spielregeln, sie ist den jeweiligen Größenverhältnissen in der Halle anzupassen. Das Spielfeld wird durch Seitenlinien und Torlinien begrenzt. Die Mittellinie muss parallel zu den Torlinien verlaufen und genau den Mittelpunkt der Seitenlinie treffen.

Der Mittelpunkt des Spielfeldes muss gekennzeichnet und von einem Anstoßkreis mit einem Durchmesser von 3-Metern umgeben sein. Anstelle des Strafraumes ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 Meter tief sein muss. Gegebenenfalls kann der Strafraum durch einen vorhandenen Hallenwurfkreis ersetzt werden.

 

4. Die Tore sind 3 Meter bzw. 5 Meter breit und 2 Meter hoch.

 

5. Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt des Tores entfernt ein Punkt 7 Meter bzw. 9 Meter (bei einer Torbreite von 5 Metern) zu markieren.

 

6. Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten- und Torlinien treffen.

 

VII. Der Ball

1. Die Spielbälle sollen der Fußball-Regel II entsprechen.

 

VIII. Die Spieler

1. Eine Mannschaft darf höchstens aus 15 Spielern bestehen, von denen mindestens 4, höchstens 6 gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen, je nach Größe des Spielfeldes. Die Nummerierung der Spieler ist für das gesamte Turnier beizubehalten. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das Spielfeld zu früh betreten hat, zu

verwarnen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand.

 

IX. Ausrüstung der Spieler

1. Für die Ausrüstung der Spieler gelten - mit Ausnahme des Schuhwerks und der Schienbeinschützer - die gleichen Bestimmungen wie bei normalen Spielen.

 

2. Die Schuhe dürfen keine Stollen oder Absätze haben und müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzungen der Mitspieler entstehen können.

 

3. Die spielenden Mannschaften müssen unter-schiedliche Spielkleidung tragen. Die Torwarte müssen sich von den Feldspielern deutlich unterscheiden.

 

4. Einzelheiten über die Spielkleidung, z. B. auch über das Wechseln der Spielkleidung, hat der veranstaltende Verein in den Turnierbestimmungen festzulegen.

 

X. Die Spielzeit

1. Die Spielzeit sollte 2 x 20 Minuten nicht überschreiten. Die Halbzeitpause beträgt bis zu 3 Minuten.

 

2. Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt, der die Uhr während einer Unterbrechung auf Zeichen des Schiedsrichters anhalten darf (Time-Out).

 

3. Keine Mannschaft darf an einem Turniertage - die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele und Verlängerungen eingerechnet - länger als 180 Minuten spielen. Die Höchstspielzeit für D-, E- und F-Junioren beträgt 80 Minuten.

 

XI. Spielleitung

1. Die Spiele müssen (Senioren) / sollen (Juniorenbereich) von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.

 

XII. Spielregeln

1. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seitenaus wird der Ball durch Einrollen ins Spiel gebracht. Bei Toraus verursacht durch die angreifende Mannschaft wird der Ball durch Werfen, Rollen oder Abstoß ins Spiel gebracht.  Bei Toraus verursacht durch die verteidigende Mannschaft (einschließlich Torwart), ist auf Eckstoß zu entscheiden. Hieraus kann ein Tor direkt erzielt werden.

Verbotenes Spiel innerhalb des eigenen Strafraumes wird mit Strafstoß geahndet. Der Torwart darf den Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles oder zur Ausführung eines Strafstoßes. Der letzte Satz findet keine Anwendung auf den Jugendspiel-betrieb.

 

2. Ein Tor kann aus jeder beliebigen Entfernung erzielt werden.

 

3. Beim Anstoß, bei der Ausführung von Straf-, Frei- und Eckstößen sowie beim Einrollen von der Seitenlinie müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 3 Meter vom Ball entfernt sein. Freistöße für die angreifende Mannschaft, die innerhalb des Strafraumes bzw. von der gestrichelten Linie umgrenzten Raumes verhängt werden, werden auf diese Linien zurückverlegt.

 

4. Wenn der Ball die Decke berührt, so wird ein Freistoß von der Mittellinie ausgeführt.

 

5. Nach Abstoß/Abwurf ist der Ball erst nach verlassen des Torraumes im Spiel.

 

6. Alle Freistöße sind indirekt.

 

7. Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt oder der Ball beim Einwurf direkt zugerollt wird, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist auf Freistoß zu entscheiden.

 

8. Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden.

Diese Bestimmung gilt im übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung.

 

XIII. Spiel bzw. Plazierungsentscheidungen von der Strafstoßmarke

Jede Mannschaft bestimmt 5 Schützen, die das Schießen von der Strafstoßmarke bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür können alle Spieler als Schützen herangezogen werden, die im Spielbericht für das betreffende Spiel eingetragen sind. Eine Mannschaft, die keine 5 Schützen stellen kann, ist am Schießen von der Strafstoßmarke nicht teilnahmeberechtigt. Ein Aus-wechseln der von jeder Mannschaft für das Schießen von der Strafstoßmarke bestimmten Schützen ist nicht gestattet, mit der Ausnahme, dass den Torwart auch noch während des Schießens jeder im Spielbericht der betreffenden Mannschaft eingetragenen Spieler ersetzen kann, wenn dieser sich während des Schießens der Torschüsse verletzt.

 

XIV Strafbestimmungen

Für Vergehen während eines Spiels kann der Schiedsrichter gegen Spieler folgende Strafen verhängen      a) Verwarnung

b) Zeitstrafe 2 Minuten

c) Feldverweis auf Dauer

 

2. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Die Mannschaft kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach Ablauf von 2 Minuten. Die Verhängung eines Feldverweises auf Zeit gegen einen Spieler ist während eines Spiels nur einmal möglich. Bei einem weiteren verwarnungswürdigen Vergehens dieses Spielers im selben Spiel ist der Spieler auf Dauer des Feldes zu verweisen.

 

3. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Dauer hinnehmen musste, kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach drei Minuten. Spieler, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, sind automatisch gesperrt (SpO/WFLV § 26) und sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen. Die Bestimmungen der §§ 26, 27, 28 SpO/WFLV sowie § 3 RuVO/WFLV finden Anwendung.

 

4. Spieler, die von einem Schiedsrichter im Spiel- oder Sonderbericht einer Tätlichkeit oder Beleidigung eines Schiedsrichters beschuldigt werden, sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen.

 

5. Wird durch Feldverweis auf Zeit oder Dauer die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch.

 

XV. Spielberichte

Bei jedem Turnier sind Hallen-Spielberichte zu erstellen und der Stelle zuzusenden, die die Genehmigung erteilt hat.

 

XVI. Schlussbestimmung

Die Veranstalter von Turnieren können weitere Durch-führungsbestimmungen erlassen. Diese dürfen jedoch dem Sinne dieser Vorschriften und den Fußballregeln nicht entgegenstehen.   Stand: 13.09.2003